Vorsicht vor der WBIP – WORLD BUREAU INTELLECTUAL PROPERTY

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kommt es immer wieder vor, dass Markenanmelder/Markeninhaber von Firmen angeschrieben und aufgefordert werden, vermeintliche Gebühren an diese zu überweisen. Die Schreiben dieser Firmen sind dabei so gestaltet, dass man durchaus den Eindruck gewinnen könnte, dass das Schreiben vom betreffenden Amt kommt, was de facto jedoch nicht der Fall ist. Insofern könnte man auch von „betrügerischen Firmen“ sprechen. Vor diesem Hintergrund weist die World Intellectual Property Organization (WIPO) aktuell auf die Firma „WBIP – WORLD BUREAU INTELLECTUAL PROPERTY hin“, welche derzeit offensichtlich dieses Aufforderungsschreiben verschickt. Derjenige Markenanmelder, der ein solches Schreiben erhält, sollte sich tunlichst mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit dieser sich den Vorgang anschaut. Unter der URL http://www.wipo.int/pct/en/warning/pct_warning.htm hat die WIPO eine ganze Anzahl solcher offensichtlich betrügerischen Firmen zusammengefasst. Diese Liste sollte sich jeder vernünftige Markenanmelder/Markeninhaber einmal ansehen.

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