Typisch deutsch
Ich würde mal sagen, dass die qualifizierte Signaturkarten – mit der unterzeichnet ein Rechtsanwalt durch Eingabe einer PIN in ein Kartenlesegerät online – der Bundesnotarkammer die „Standard-Signaturkarte“ der deutschen Rechtsanwälte ist. Diese wurde vor kurzem in der Form „aktualisiert“, als sie mit einer Fernsignatur versehen wurde. Mit der Fernsignatur werden qualifizierte elektronische Signaturen nunmehr aus…