FRANKFURTER MARKEN GALA
Der Marketing Club Frankfurt e.V. hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke gesichert Anmerkung: Nähere Informationen zur Marken Gala findet Sie unter der URL http://www.markengala.de/.
Der Marketing Club Frankfurt e.V. hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke gesichert Anmerkung: Nähere Informationen zur Marken Gala findet Sie unter der URL http://www.markengala.de/.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.12.2009, Az. 25 W (pat) 101/09 – HOMEPAGE EASY).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 35, nämlich „Ferngläser, Videorekorder, Projektionsgeräte, Stative; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich die Zusammenstellung eines Sortiments von Filmen, Fotopapieren und Farbbildern, Fotoapparaten, Filmkameras, Objektiven“ eintragungsfähig und für andere/einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 09, 16, 35 und 40, nämlich…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 153/09 – psoriasis netzwerk).
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die Wortmarke „Vorsprung durch Technik“ betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 25, 28, 37 bis 40 unterscheidungskräftig, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (Gerichtshof, Urt. v. 21.01.2010, C‑398/08 P – Vorsprung durch Technik). Nach Auffassung der Kammer sei festzustellen, dass die genannte Aussage…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MICROPILOT für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig, allerdings bestehen Anhaltspunkte für eine Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG), so dass der Vorgang an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zurückverwiesen wurde (BPatG, Beschl.…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Guazle für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 30 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 49/08 – Guazle). Anmerkung: In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Bei der angemeldeten Bezeichnung als…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 37, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt). Anmerkung: Der Senat beschäftigt sich in dieser Entscheidung umfassend damit, warum Voreintragungen im konkreten Eintragungsverfahren nicht…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LADIESFIRST.TV für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 57/08 – LADIESFIRST.TV).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Grafenau für einzelne Waren der Klasse 33 nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 30.09.2009, Az. 26 W (pat) 38/09 – Grafenau).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Inavigation für einzelne Waren der Klassen 09, 38 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 30 W (pat) 22/09 – Inavigation).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ALLFUEL für einzelne Waren der Klassen 07, 11 und 17 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.05.2009, Az. 28 W (pat) 61/09 – ALLFUEL).