kicker II

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke kicker für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 52/06 – kicker).

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kicker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 96/06 – kicker).

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INFOLIVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke INFOLIVE für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 50/08 – INFOLIVE).

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Kraftmeier

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Kraftmeier für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 42 eintragungsfähig und für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 09, 11, 37, 40 und 42 nicht (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 90/08 – Kraftmeier).

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Pfeilspitze

Heute erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Die Marke zeigt, wie vielseitig das Markenrecht ist. Auch dreidimensionale Marken sind markenrechtlich schützbar. Wer sich jetzt Gedanken über neue Markenformen macht, wird, im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern, einen…

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Oma`s Hundekekse

Bereits am 31.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Mal ehrlich, versprüht diese Marke nicht einen unglaublichen Charme?

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Nicht unbedingt hitverdächtig

Seit McDonald´s mit dem Slogan „Ich liebe es“ wirbt, lieben auch andere Unternehmen ihre Produkte. So hat FERRERO unter anderem folgende Wort-/Bildmarke angemeldet. Anmerkung: Der Zusatz „Love“ ist nicht unbedingt „hitverdächtig“ und zwar sowohl aus Sicht des Markenrechts als auch aus Sicht des Marketing.

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COOL CASSIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke COOL CASSIS für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Süßwaren, nämlich Kaugummi, Bubble Gum, Bonbons und Minzpastillen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 39/09 – COOL CASSIS).

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Lancaster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Lancaster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05 und 30, insbesondere „Kräutertees“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 25 W (pat) 67/09 – Lancaster).

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PowerTab

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).

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Sitzender Schokoladenhase

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Schokolade, Schokoladenerzeugnisse“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.09.12.2009, Az. 25 W (pat) 82/09 – sitzender-Schokoladenhase).

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