GMP:READY

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GMP:READY für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 wegen einem bestehenden Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 80/09 – GMP:READY).

Share

Keep reading

Terrado

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Terrado für einzelne Waren der Klassen 06, 19 und 22 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 95/08 – Terrado). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Denn selbst bei erhöht angesetztem Fremdsprachenverständnis des Verkehrs, insbesondere bei Betonung der Fachverkehrskreise (…) kann nicht davon ausgegangen…

Share

Keep reading

it.cadpilot

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.cadpilot). Anmerkung: Vgl. hierzu insbesondere die Entscheidung BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood

Share

Keep reading

TV Spielfilm

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klasse 09, 16, 25, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 154/09 – TV Spielfilm). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihrer Gesamtheit fehlt der angemeldeten Marke nicht jegliche Unterscheidungskraft. Unter…

Share

Keep reading

WildStar-Freunde Rhein-Main

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WildStar-Freunde Rhein-Main für einzelne Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 27 W (pat) 86/09 – WildStar-Freunde Rhein-Main).

Share

Keep reading

Gelb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Gelb wegen nachgewiesener Verkehrsgeltung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Az. 29 W (pat) 115/07 – Gelb).

Share

Keep reading

Vergessene Generation und Verlorene Generation

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Vergessene Generation und Verlorene Generation für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 28/09 – Vergessene Generation und BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 27/09 – Verlorene Generation).

Share

Keep reading

Sprechen Sie chinesisch?

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 05, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt unter anderem folgende Waren: „chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, insbesondere ein- oder zweikomponentige Kunststoffroh- und -grundstoffe zur Erzeugung von Polyurethan-, Silikon- oder Polyvinylchloridschaumstoffen, -vergüssen und/oder -dichtungen;…

Share

Keep reading

PROVISUS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PROVISUS für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41, 42 und 44 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 30 W (pat) 41/08 – PROVISUS).

Share

Keep reading

it.wood

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood).

Share

Keep reading

BlisterPro

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BlisterPro für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).

Share

Keep reading

VWL Care

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VWL Care für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 33 W (pat) 46/08 – VWL Care).

Share

Keep reading