Europas Erstes Porzellan
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.04.2010, Az. 26 W (pat) 63/08 – Europas Erstes Porzellan). Entscheidungsgründe: Er verneinte dies u.a. mit folgender Begründung: „Dass nach…