Scout 24 u.a. vs. Snapscouts

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Scout 24 und Snapscouts im Bereich einiger in Klassen 16, 35 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 26 W (pat) 21/09 – Scout 24/Snapscouts)

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D2 vs. D21

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken D2 und D21 im Bereich einiger in Klasse 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 25/09 – D2 vs. D21) Anmerkung: Interessant sind die Ausführungen des Senats zur Nicht-Erstattung geltend gemachter Fahrtkosten. Diesbezüglich heißt es in der Entscheidung wie folgt:…

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Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Stern und betreffend einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 49/09 – Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN).

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beauty24.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 16, 35, 38, 39, 41, 42, 43 und 44 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 48/09 – beauty24.de).

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freenet iPhone

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke freenet iPhone für einzelne Dienstleistungen der Klasse 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 26 W (pat) 6/09 – freenet iPhone).

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medi.eu vs. med1BOX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken medi.eu und med1BOX im Bereich einiger in Klassen 5, 9 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.07.2009, Az. 26 W (pat) 13/09 – medi.eu/med1BOX)

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Maxl Bräu vs. max Pilsener

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Maxl Bräu und betreffend Waren der Klasse 32 verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 26 W (pat) 93/09 – Maxl Bräu/max Pilsener).

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Grafenau

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Grafenau für einzelne Waren der Klasse 33 nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 30.09.2009, Az. 26 W (pat) 38/09 – Grafenau).

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business date

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke business date für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 18, 25, 35, 38 und 43, insbesondere „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 26 W (pat) 32/09 – business date).

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bonusstrom

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke bonusstrom für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42, insbesondere „Transport von elektrischer Energie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 91/08 – bonusstrom).

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Truman

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Truman für einzelne Waren der Klassen 09, 16 und 41, insbesondere „bespielte elektronische Bildträger, Tonträger und Datenspeicher“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.09.2009, Az. 26 W (pat) 19/09 – Truman).

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Schneeweiße vs. SEEWEISSE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Schneeweiße und SEEWEISSE im Bereich einiger in Klasse 32 genannter Waren, insbesondere „Biere, Biermischgetränke“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 26 W (pat) 108/08 – Schneeweiße/SEEWEISSE)

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