WEST gegen WELT

Mit Beschluss vom 13.05.2009 entschied das BPatG (BPatG, Beschl. v. 13.05.2009, Az. 26 W (pat) 324/03 – WEST/WELT), dass die sich gegenüberstehenden Wortmarken „WEST“ und „WELT“ trotz identischer Waren (im vorliegenden Fall: Zigaretten) nicht verwechselbar ähnlich seien. Begründet wurde dies unter anderem mit dem abweichenden Begriffsgehalt.

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Aus die Maus

Mit Beschluss vom 10.09.2009 entschied das BPatG (BPatG, Beschl. v. 10.09.2009, Az. 26 W (pat) 72/07 – Yogurt-Gums), dass die unter dem Az. 30611652 eingetragene Wort-/Bildmarke betreffend die Waren „Zuckerwaren, Konfekt, Lakritze (Süßwaren), Bonbons“ gelöscht werden müsse. Der Marke fehle die Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Der Markeninhaber konnte keine Verkehrsdurchsetzung gemäß…

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Zwei miteinander verbundene Fingerringe, die reliefartig auf den schutzbegründenden Waren angebracht sind (Positionierungsmarke)

Die Positionierungsmarke ist betreffend die Waren „Glaswaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, insbesondere Trinkgläser“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 05.11.2008, Az. 26 W (pat) 10/08 – Zwei miteinander verbundene Fingerringe, die reliefartig auf den schutzbegründenden Waren angebracht sind (Positionierungsmarke))

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.10.2008, Az. 26 (pat) 89/07 – Bro Secco/Rio Secco

Leitsatz Die Marken , die jeweils u. a. identische Waren der Klasse 33 schützen, sind nicht verwechselbar ähnlich. Bei Vorliegen einer Kombinationsmarke kann eine Verwechslungsgefahr aufgrund eines übereinstimmend ähnlichen Bestandteils nur bejaht werden, wenn der Bestandteil den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile im Gesamteindruck zurücktreten und deshalb vernachlässigt werden…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 02.07.2008, Az.26 W (pat) 54/07 – out of office

Leitsatz Die Wortmarke „out of office“ ist betreffend Dienstleistungen der Klasse 39 und 41 eintragungsfähig. Ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger inländischer Durchschnittsverbraucher der in der Anmeldung aufgeführten Dienstleistungen, der mindestens über mittlere Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, wird den grammatikalischen und begrifflichen Unterschied zwischen „out of office“ (= aus dem Amt ausgeschieden)…

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Lausitzer tanken Energie

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 03, 04, 37, 39 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.06.2008, Az. 26 W (pat) 44/07 – Lausitzer tanken Energie).

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 24.09.2008, Az. 26 W (pat) 88/07 – Schneewittchen/Dornröschen

Leisatz Durch den Umstand, dass es sich um bekannte Märchenfiguren der Gebrüder Grimm handelt, ist wischen den Vergleichsmarken zwar eine gewisse begriffliche Parallele gegeben Dies genügt indes für die Annahme einer begrifflichen Verwechslungsgefahr bereits deshalb nicht, weil es auf dem vorliegenden Warensektor zahlreiche Drittzeichen gibt, die ebenfalls bekannte Märchengestalten bezeichnen, so dass ein Hinweischarakter von…

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Zähringer vs. Serringer

Leitsatz Was den Nachweis der rechtserhaltenden Nutzung angeht, ist grundsätzlich die Verwendung der Widerspruchsmarke nach Art, Zeit, Ort und Umfang glaubhaft zu machen. Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich eindeutig ergeben, in welcher Form, in welchem Zeitraum, in welchem Gebiet und in welchem Umfang die Benutzung erfolgt ist. Diese Erfordernisse müssen insgesamt erfüllt sein, wobei…

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