Aus der Mythenwelt stammend

In der jungbrunnen-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.04.2011, Az. 24 W (pat) 45/10 – jungbrunnen) beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob ein Markenwort „mit fiktivem Charakter“ und „aus der Mythenwelt stammend“ – im könkreten Fall die Wortmarke „jungbrunnen“, welche die Waren- und Dienstleistungen „Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer;…

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Akademischer Handwerker

Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgericht (BPatG) komme dem Zeichenbestandteil „Doktor“ neben seiner Bedeutung als akademischer Grad auch die eines Reparaturen durchführenden Handwerkers zu. Die Bezeichnung des Gegenstands der handwerklichen Tätigkeit in Verbindung mit „-doktor“ drücke hierbei die berufliche Höherbewertung aus (…). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt wörtlich: a) Wie die…

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Perfekter Startup

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 24, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 03: Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, insbesondere Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel für motorisierte Fahrzeuge; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel…

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VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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Rezension zum Buch „AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz“

Vor kurzem ist im DeutscherAnwaltVerlag die 4. Auflage des Buches „AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz“ erschienen. Wie man dem Inhaltsverzeichnis entnehmen kann, beschäftigt sich dieses von Seite 173 bis 490, also auf über 300 Seiten, sehr ausführlich mit der deutschen Marke, der Gemeinschaftsmarke, der IR-Marke und sonstigen Kennzeichenrechten. Was den Inhalt angeht, sparen die Autoren, Dr. Verena…

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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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Zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke durch Umsatzzahlen

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Toasties/Toastars-Entscheidung sind Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres geeignet, eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke zu belegen. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Die in der eidesstattlichen Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung der Widersprechenden vom 8. September 2010 (…) genannten Umsatzzahlen sind…

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Toasties vs. Toastars

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Toasties und Toastars im Bereich der Klasse 30 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars)

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