Kein Markenschutz für (beschreibende) Institutsbezeichnungen und Vereinsnamen

Unter anderem mit der Begründung Zwar mag Fachkreisen (in Politik, Verwaltung, Wissenschaft usw.) bekannt sein, dass es nur eine Institution in Deutschland gibt, welche ihre Aktivitäten (d. h. die hier maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsangebote) unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Menschenrechte“ anbietet und erbringt. Für allgemeine Publikumskreise, an die sich die Angebote des Anmelders –…

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„i“ wie „igitt“, oder doch nicht?

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 43: Verpflegung von Gästen in Restaurants Anmerkung: Für was steht das „i“? Bestimmt nicht für „igitt“, oder doch?

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Der Durchschnittsdeutsche versteht kein japanisch

Der Durchschnittsdeutsche spricht und/oder versteht, wie wir gesehen haben, spanisch und kein griechisch, und nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgericht auch kein japanisch. Mit dieser Begründung konnte der Senat der Wortmarke „kuro“ (japanisch: schwarz) die Eintragung betreffend die Waren „Kleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten, ausgenommen Sportbekleidung“ (Klasse 25) nicht verwehren (BPatG, Beschl. v.…

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DOC’S vs. DUX

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die unter der Nummer 000150151 eingetragene Gemeinschaftswortmarke DOC’S und die unter dem Aktenzeichen 306145596 eingetragene deutsche Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de im Bereich der Nizza-Klassen 18 und 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 137/10 – DOC‘S/DUX).

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Seminar der Kanzlei Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR am 07.10.2011 in München

Unter dem Titel „Marken in der Unternehmenspraxis“ veranstaltet die Kanzlei Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR Quelle: http://www.isarpatent.com am 07.10.2011 in München ein markenrechtliches Seminar. Die Kanzlei gibt ihren Gästen dabei einen umfassenden Überblick zum Marken- und Kennzeichenrecht und vermittelt praktisches Wissen, von der Anmeldung einer Marke bis zu deren Verteidigung. Das Seminar richtet sich…

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850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“

850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der M/M-Entscheidung (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Dort heißt es wie folgt: In Bezug auf die Widerspruchsmarke ist zwar nicht feststellbar, dass der Buchstabe „M“ für die Dienstleistungen, für die er als Marke eingetragen worden…

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Spanisch ist Welthandelssprache, die versteht der Durchschnittsdeutsche

Wie vor kurzem im Beitrag „Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch“ dargestellt wurde, spricht (und versteht) der Durchschnittsdeutsche kein griechisch, hingegen jedoch mit der Folge spanisch, dass der angemeldeten Wortmarke „Activo“ der Markenschutz im Bereich der Klasse 44 verwehrt wurde (BPatG, Beschl. v. 14.04.2011, Az. 30 W (pat) 533/10 – Activo). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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Zur erhöhten Kennzeichnungskraft durch Absatz- und Umsatzzahlen

In der WEBER/Simon Weber-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) teilt der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) im Übrigen die Auffassung des 25. Senats des BPatG in der Toasties/Toastars-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars), das Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres…

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Mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 31, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten Anmerkung: Sieht für mich aus wie ein „mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag“.

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WEBER vs. Simon Weber

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken WEBER und Simon Weber im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind,…

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original-EISBAR-Inhaberin-Heidi-Haselbauer-Eis

Tja, wer gedacht hat, dass im Pavillon gegenüber dem Karstadt „Haselbauer-Eis“ verkauft wird, hat nur zur Hälfte Recht, denn „Haselbauer-Eis“ wird dort ausschließlich wegen der eingetragenen Marke, aber offensichtlich nicht wegen der Familientradion verkauft, denn eine Nachfahrin der zu DDR-Zeiten bekannten Haselbauer-Familie ist die Betreiberin des Pavillons offensichtlich nicht. Aber keine Sorge, in unmittelbarer Nähe,…

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