„i“ wie „igitt“, oder doch nicht?

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

iSandwich
Az. 3020110220875

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:

Klasse(n) Nizza 43:
Verpflegung von Gästen in Restaurants

Anmerkung:

Für was steht das „i“? Bestimmt nicht für „igitt“, oder doch?

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