„i“ wie „igitt“, oder doch nicht?
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Quelle: http://register.dpma.de
Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:
Klasse(n) Nizza 43:
Verpflegung von Gästen in Restaurants
Anmerkung:
Für was steht das „i“? Bestimmt nicht für „igitt“, oder doch?