Dresdner Marketing-Preis 2009
Morgen findet im Rahmen einer Festveranstaltung im Hotel HILTON in Dresden die Verleihung des Dresdner Marketing-Preises statt. Mal schauen, wer gewinnt.
Morgen findet im Rahmen einer Festveranstaltung im Hotel HILTON in Dresden die Verleihung des Dresdner Marketing-Preises statt. Mal schauen, wer gewinnt.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SMILEY und SMILLY im Bereich einiger in den Klassen 29, 30 und 32 eingruppierter Waren, insbesondere „Milch und Milchprodukte“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 14.10.2009, Az. 28 W (pat) 71/09 – SMILEY/SMILLY)
:^D bedeutet in der SMS-Sprache „Ich liebe es“. Würde man :^D als Marke für die in Klasse 43 genannte Dienstleistung „Verpflegung von Gästen“ anmelden oder nutzen, würde dieses Zeichen offensichtlich die Markenrechte der McDonald’s International Property Company, Ltd verletzen, welche sich in diesem Bereich die Markenrechte am Claim ICH LIEBE ES. gesichert hat, oder nicht?
Unter dem Titel „Angriff auf die Markenhersteller“ berichtet WELT ONLINE über den Konkurrenzkampf der Markenartikler mit den Eigenmarken der Handelsketten.
Der Widerspruch der Wort-/Bildmarke gegen die Wort-/Bildmarke hatte Erfolg, da zwischen der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ der prioritätsjüngeren Marke und den Waren der prioritätsälteren Marke, beispielsweise „Kleineisenwaren, Juwelierwaren, Schmuckwaren“, Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 18.09.2009, Az. 27 W (pat) 135/08 – Dynamo Dresden „D“/Dynamo Dresden „D I“. Anmerkung I: Das Gericht ließ die Rechtsbeschwerde zum BGH…
Gemäß einer Eilunterrichtung des 30. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) beträgt der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe im Regelfall 20.000 EUR (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 78/06). Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung könne ein Gegenstandswert von 25.000 EUR angemessen sein. Anmerkung: Zum Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren siehe…
„Echt“ ist der Dresdner Stollen nur dann, wenn er mit nachfolgender Marke gekennzeichnet ist. Markeninhaber ist der Dresdner Stollenschutzverband e.V..
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Echt kölsch Mädche für einzelne Waren der Klassen 16, 24 und 25, insbesondere „Bekleidungsstücke“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 219/09 – Echt kölsch Mädche). In den Entscheidungsgründen heiß es wie folgt: „Auch wenn die Wortfolge auf einer Vielzahl von Waren, wie Bekleidungsstücken, Stoffen,…
Im Nachgang zur Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 28.10.2009 wurde die genannte Entscheidung nunmehr veröffentlicht (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 213/07 – Käse in Blütenform III). Nach Auffassung des Senats wurde die 3D-Marke nicht bösgläubig im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angemeldet, da bei der…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SALUS und SANUS im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren, insbesondere „Mittel zur Körper- und Gesundheitspflege“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.10.2009, Az. 24 W (pat) 40/08 – SALUS/SANUS)
Die Carlsen Verlag GmbH ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Tim und Struppi. Die Marke schützt die Waren „Kinder- und Jugendbücher, Ausschneidebücher, Malbücher, Ansichtskarten“. Welcher Tim und Struppi-Band gefällt Ihnen am besten?
Heute erschien das Markenblatt Nr. 49 vom 04.12.2009 (der Download kann einige Sekunden dauern). Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).