Carcavelos, ein kleiner Ort in der Nähe von Lissabon
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
obwohl sie eine geografische Herkunftsangabe darstellt, für eine ganze Anzahl von Waren, insbesondere Waren „Druckereierzeugnisse“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.11.2009, Az. 29 W (pat) 68/07 – Carcavelos), da der in der Nähe von Lissabon befindliche Ort einem beachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht bekannt sei. Zudem würden diejenigen, die den Ort aus touristischen Gründen kennen würden, diesen nicht mit den angemeldeten Waren in Verbindung bringen.