pro vitae vs. Apotheke proVita
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke
und die Wortmarke
im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita).
Anmerkung:
Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.