pro vitae vs. Apotheke proVita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke

 pro-vitae

und die Wortmarke

Apotheke proVita

im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita).

Anmerkung:

Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.

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