Truman
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren der Klassen 09, 16 und 41, insbesondere „bespielte elektronische Bildträger, Tonträger und Datenspeicher“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.09.2009, Az. 26 W (pat) 19/09 – Truman).