INFOLIVE
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke INFOLIVE für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 50/08 – INFOLIVE).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke INFOLIVE für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 50/08 – INFOLIVE).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Kraftmeier für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 42 eintragungsfähig und für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 09, 11, 37, 40 und 42 nicht (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 90/08 – Kraftmeier).
Heute erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Die Marke zeigt, wie vielseitig das Markenrecht ist. Auch dreidimensionale Marken sind markenrechtlich schützbar. Wer sich jetzt Gedanken über neue Markenformen macht, wird, im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern, einen…
Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Cordarone für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 225/03 – Cordarone).
Der Presse ist zu entnehmen, dass General Motors (GM) beabsichtigt, seine schwedische Tochter „Saab“ abzuwickeln, sollte diese nicht verkauft werden können. Sollte dies geschehen, würde wieder eine „große Marke“ vernichtet werden. Dies macht einen, selbst wenn man hiervon nicht betroffen ist, als Markenrechtler irgendwie dennoch betroffen, sind in der Vergangenheit doch schon so viele bekannte…
Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Ivadal für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 224/03 – Ivadal).
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist das ranghöchste Gericht in Europa. Über die Entscheidungen des EuGH wird oft berichtet. Allerdings hat man in der Regel keine Vorstellung, wie das Gericht, über dessen Entscheidungen man berichtet, de facto aussieht. So ist es immer wieder schön, das betreffende Gericht einmal selbst zu sehen oder, wie vorliegend,…
Das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 01 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…
…, dass man sie sieht. Das ist ja gerade ihre Funktion. So ist die eben gezeigte Wort-/Bildmarke „Oma´s Hundekekse“ bereits auf der Webseite unter der URL http://www.omas-hundekekse.com zu „bewundern“. Der nachfolgende Screenshot der Homepage vorgenannter Webseite Quelle: http://www.hunde-kekse.com/ verdeutlicht dies. Na, haben Sie nicht Lust auf eine Marke bekommen?
Bereits am 31.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Mal ehrlich, versprüht diese Marke nicht einen unglaublichen Charme?
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken MALTESERS und Maltinos im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Schokolade“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 25 W (pat) 98/09 – MALTESERS/Maltinos)
Unter dem Titel „Google darf „Groovle“ nicht verbieten“ berichten die „Computer Reseller News“ darüber, dass Google vor dem „The National Arbitration Forum“ (NAF), welches bei der Internet-Verwaltung ICANN über Namensähnlichkeiten im Netz entscheidet, gescheitert sei, dem Anbieter 207 Media die Domain „groovle.com“ zu verbieten.