Pfeilspitze

Heute erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf

Pfeilspitze
Az. 3020090296049

Quelle: http://register.dpma.de

Anmerkung:

Die Marke zeigt, wie vielseitig das Markenrecht ist. Auch dreidimensionale Marken sind markenrechtlich schützbar. Wer sich jetzt Gedanken über neue Markenformen macht, wird, im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern, einen nicht unerheblichen Vorsprung dadurch gewinnen. Im Markenrecht gilt nämlich der Grundsatz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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