CCCP und DDR
Obwohl die Marken „CCCP“ und „DDR“ die Ware „Bekleidungsstücke“ schützen, dürfen Dritte diese Zeichen auf Bekleidungsstücke anbringen, ohne dass die Marken dadurch verletzt würden, so die Pressestelle des Bundesgerichtshof (BGH) in der Mitteilung Nr. 10/2010. Die Ansprüche der Kläger aus ihren Marken verneinte der BGH deshalb, weil die Anbringung der Symbole der ehemaligen Ostblockstaaten auf…