Verletzte anwaltliche Eitelkeit

Wenn ein Rechtsanwalt sein Honorar bei einem Mandanten einklagen muss, dem eine markenrechtliche Angelegenheit zu Grunde lag (dies ist mir bis heute nur ein mal passiert), ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob dies eine kennzeichenrechtliche Streitigkeit gemäß § 140 Abs. 1 MarkenG mit der Folge ist, das für diese Honorarklage das für Kennzeichenstreitsachen zuständige…

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Fantasievoll ist das nicht

Die angemeldete Wortmarke „dierechtler“ sei u.a. betreffend die „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ „aus sich heraus originell“ bzw. eine „fantasievolle Wortbildung“ und wurde für eintragungsfähig befunden (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 16/11 – dierechtler) Anmerkung: Für jemanden, der offensichtlich keine Fantasie hat, ist die angemeldete Marke „wahrhaftig fantasievoll“. Aus meiner Sicht eine absolute Fehlentscheidung.

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MOBIL vs. MAKS MOBIL

Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts besteht zwischen den Marken „MOBIL“ und „MAKS MOBIL“ im Bereich der Klassen 35 und 37 Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 08.03.2012, Az. 29 W (pat) 51/11 – MOBIL/MAKS MOBIL).

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Einfach nur gängig

Nachfolgendes Nahtmuster ist „gängig“ und deshalb keine Marke „Die Form des angemeldeten Zeichens entspricht nämlich der gängiger aufgesetzter Taschen. Bei der Linienführung auf dem als Tasche wirkenden Untergrund handelt es sich um ein aus einfachsten Gestaltungsmitteln hergestelltes Muster mit Rahmen.“ (BPatG, Beschl. v. 31.01.2012, Az. 27 W (pat) 586/10 – Nahtmuster)

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Kleiner Unterschied

Das „Dortmunder U“ wird keine Wortmarke betreffend zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 18, 21, 25, 26, 28, 35, 36, 38, 39, 41, 42 und 43, denn … „Das Dortmunder U kommt als Herstellungs- und Vertriebsstätte der beanspruchten Waren und als Ort der Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen in Betracht. Darin unterscheidet sich das Dortmunder…

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Verus, nicht Varus

Der 28. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) „neutralisiert“ erneut gegen den Rest des BPatG: „Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (…), an welche sich die jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die daneben vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das…

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Hubschrauber Schranke

Eintragungsfähig ist ebenfalls dieser rot-weiße Rettungshubschrauber (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 65/10 – rot weißer Hubschrauber). Die Begründung entspricht der in der Entscheidung rot-weißes Rettungsflugzeug.

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Flugzeug Schranke

Nachfolgendes rot-weiße Rettungsflugzeug ist als 3D-Marke u.a. betreffend die Dienstleistung „Transportdienstleistungen eines Rettungsdienstes“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 66/10 – rot-weißes-Rettungsflugzeug). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die farbige Aufmachung führt in Verbindung mit der konkreten Warenform jedoch dazu, dass diese vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen wird.“

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Werbung macht den Kennzeichnungs-kraftmeister

Eine Marke verfügt über Kennzeichnungskraft, wenn „… sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…). Für die Bestimmung des Grades der Kennzeichnungskraft ist dabei maßgeblich, inwieweit sich die Marke…

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