Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen
Das Gericht bestätigt die Verwechslungsgefahr zwischen „Wellenlinie 1“
und „Wellenlinie 2“
(Gericht, Urt. v. 15.03.2012, Rs. 379/08 – Wellenlinie/Wellenlinie)
Anmerkung:
Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen.