Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen

Das Gericht bestätigt die Verwechslungsgefahr zwischen „Wellenlinie 1“

Wellenlinie 1

und „Wellenlinie 2“

Wellenlinie 2

(Gericht, Urt. v. 15.03.2012, Rs. 379/08 – Wellenlinie/Wellenlinie)

Anmerkung:

Dieses Urteil schlägt bestimmt hohe Wellen.







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