Erneuerbare Energien
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Erneuerbare Energien für einzelne Waren der Klassen 29 und 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.09.2010, Az. 28 W (pat) 528/10 – Erneuerbare Energien ).
Das Bundespatentgericht (BPatG) ist ein Oberes Bundesgericht, das für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig ist, soweit es darum geht, dass ein Schutzrecht gewährt, versagt oder wieder entzogen werden soll. Dabei entscheidet es über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Patents als erstinstanzliches Gericht. Als zweite Instanz ist es für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Verfahren betreffend Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sowie gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamts betreffend Sortenschutzrechte zuständig. Nicht in die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts fallen hingegen Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte; hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Erneuerbare Energien für einzelne Waren der Klassen 29 und 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.09.2010, Az. 28 W (pat) 528/10 – Erneuerbare Energien ).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist der Löschungsantrag gegen die unter dem Az. 306280426 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragene Bildmarke Foto: http://register.dpma.de zurückzuweisen (BPatG, Beschl. v. 09.09.2010, Az. 30 W (pat) 96/09 – Granny-Smith). Die Marke schützt die in Klasse 44 eingruppierte Dienstleistung „Dienstleistungen eines Zahnarztes“. In der Begründung heißt es…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke 9/11 für einzelne Waren der Klassen 03, 14, 25, 32, 33 und 34 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.06.2010, Az. 27 W (pat) 235/09 – 9/11.). Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der angemeldeten Zahlenfolge…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Jeden Tag anders. für einzelne Waren der Klassen 17, 18 und 28 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.03.2010, Az. 27 W (pat) 32/10 – Jeden Tag anders.). Nach Auffassung des Gerichts handele es sich bei der angemeldeten…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 25 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.07.2010, Az. 27 W (pat) 503/09 – Nahtmuster).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist der unter dem Az. 869586 im Register der World Intellectual Property Organization (WIPO) eingetragenen 3D-Marke der Schutz zu entziehen (BPatG, Beschl. v. 15.09.2010, Az. 25 W (pat) 08/09 – Les Sarments du Médoc). Grund sei die fehlende Darstellbarkeit der Marke, § 8 Abs. 1 MarkenG. In der Entscheidung heißt…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Positionierungsmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 7 mangels grafischer Darstellbarkeit, § 8 Abs. 1 MarkenG, nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.06.2010, Az. 28 W (pat) 47/10 – Clip).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Systec und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der gemeinsamen Klasse 42 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 23.06.2010, Az. 24 W (pat) 71/08 – Systec/systech)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Ulmer Münster für einzelne Waren der Klasse 32, nämlich „Biere, Biermischgetränke, alkoholfreies Bier; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.06.2010, Az. 27 W (pat) 514/10 – Ulmer Münster). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Das Ulmer Münster kommt weder als Herstellungs- oder Vertriebsstätte…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 36, 38, 39 und 41 – ausschließlich wegen der grafischen Gestaltung der Marke – eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.06.2010, Az. 27 W (pat) 184/09 – ANONVIOLANTWORLD).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 40, nämlich Klasse 35: Öffentlichkeitsarbeit, Förderung und Werbung; Dienstleistungen in der Werbeagentur, Beratung im Bereich des Direktmarketing; Bereitstellung von Produktinformationen für Werbezwecke; Produktwerbung durch das Angebot von Zugaben und Produkten zur Bestellung durch Dritte; Verteilung von Werbematerialien;…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken PEROX und PEROTEX im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.04.2010, Az. 24 W (pat) 66/08 – PEROX/PEROTEX).