Nahtmuster
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke
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für einzelne Waren der Klasse 25 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.07.2010, Az. 27 W (pat) 503/09 – Nahtmuster).