850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“

850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der M/M-Entscheidung (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Dort heißt es wie folgt: In Bezug auf die Widerspruchsmarke ist zwar nicht feststellbar, dass der Buchstabe „M“ für die Dienstleistungen, für die er als Marke eingetragen worden…

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Spanisch ist Welthandelssprache, die versteht der Durchschnittsdeutsche

Wie vor kurzem im Beitrag „Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch“ dargestellt wurde, spricht (und versteht) der Durchschnittsdeutsche kein griechisch, hingegen jedoch mit der Folge spanisch, dass der angemeldeten Wortmarke „Activo“ der Markenschutz im Bereich der Klasse 44 verwehrt wurde (BPatG, Beschl. v. 14.04.2011, Az. 30 W (pat) 533/10 – Activo). In den Entscheidungsgründen heißt es…

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Zur erhöhten Kennzeichnungskraft durch Absatz- und Umsatzzahlen

In der WEBER/Simon Weber-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) teilt der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) im Übrigen die Auffassung des 25. Senats des BPatG in der Toasties/Toastars-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars), das Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres…

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WEBER vs. Simon Weber

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken WEBER und Simon Weber im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind,…

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Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch

Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…

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Verstoß gegen die Begründungspflicht

Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen, wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen. Das bedeutet aber nur, dass dieselbe für verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen maßgebliche…

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Mitbenennung des Bildelements

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der Nizza-Klasse 41 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Eine klangliche Ähnlichkeit bestehe nicht, weil der Betrachter der Marken das Bildelement mitbennnen – beispielsweise: weißes „M“ auf rotem Grund oder weißes „M“ in einem…

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Betrieb eines Flughafens

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Frankfurt-Hahn-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 15.06.2011, Az. 26 W (pat) 96/10 – Frankfurt-Hahn) entspricht die Dienstleistungsbezeichnung „Betrieb eines Flughafens“ nicht den Erfordernissen der Einteilung von Waren und Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 MarkenV. Vor diesem Hintergrund bestätigte der Senat die Zurückweisung der angemeldeten…

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Keine Löschung ohne Gründe

Im amtlichen Beschwerdeverfahren trägt grundsätzlch jede Partei ihre eigenen Kosten. Deswegen sind die Entscheidungen von besonderem Interesse, in denen dies anders ist. So geschehen in der pjur-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 06.05.2011, Az. 28 W (pat) 52/10 – pjur), einem Löschungsverfahren. In diesem Verfahren wurden der Löschungsantragstellerin mit folgender Begründung Da die Antragstellerin in…

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KLUTH vs. Knut

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).

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Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel, Sportbekleidung“ und die Waren „Bekleidungsstücke“ sind entfernt ähnlich, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der ANGEL/Angel J. Collection-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10 – ANGEL/Angel J. Collection). Hierzu heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Eine entfernte…

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Keine Ed Hardy-Tattoomarke

Unter anderem mit der Begründung, dass sich die angemeldete Wort-/Bildmarke Quelle: http://www.wipo.int von den aufwändigen und einfallsreichen Tattoo-Marken der Hardy-Life LLC unterscheiden würde, bestätigte das Bundespatentgericht (BPatG) die Schutzversagung vorgenannter Wort-/Bildmarke in Deutschland (BPatG, Beschl. v. 27 W (pat) 144/10 – VERY NICE). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die graphische Gestaltung des…

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