Keine Ed Hardy-Tattoomarke

Unter anderem mit der Begründung, dass sich die angemeldete Wort-/Bildmarke

VERY NICE
International Registration Number: 914477

Quelle: http://www.wipo.int

von den aufwändigen und einfallsreichen Tattoo-Marken der Hardy-Life LLC unterscheiden würde, bestätigte das Bundespatentgericht (BPatG) die Schutzversagung vorgenannter Wort-/Bildmarke in Deutschland (BPatG, Beschl. v. 27 W (pat) 144/10 – VERY NICE). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

Die graphische Gestaltung des streitgegenständlichen Zeichens ist weder besonders eigentümlich noch außerordentlich phantasievoll noch überraschend kreativ und daher – entgegen der Annahme der Anmelderin – weder eigenartig noch prägnant. Damit unterscheidet es sich auch von den aufwändigen und einfallsreichen Tattoo-Marken der Hardy-Life LLC, auf die die Anmelderin in Bezug genommenen hat.

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