Titelschutzanzeiger Nr. 961

Der Titelschutzanzeiger Nr. 961 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…

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freenet iPhone

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke freenet iPhone für einzelne Dienstleistungen der Klasse 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 26 W (pat) 6/09 – freenet iPhone).

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medieval

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke medieval für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2010, Az. 27 W (pat) 114/09 – medieval).

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German Poker Players Association

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke German Poker Players Association für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 28, 41 und 43 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09 – German Poker Players Association).

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Passion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Passion für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klasse 16, 28 und 35 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 178/09 – Passion).

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collect24

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke collect24 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 38 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 181/09 – collect24).

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DST

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.12.2009, Az. 27 W (pat) 195/09 – DST).

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DST

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke DST für einzelne Waren der Klasse 09 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.12.2009, Az. 27 W (pat) 196/09 – DST).

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MAGICSPORT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die IR-Wort-/Bildmmarke für einzelne Waren der Klassen 16 und 28 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 206/09 – MAGICSPORT).

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Griepshop

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Griepshop für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 22.10.2009, Az. 30 W (pat) 24/08 – Griepshop).

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rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 07

Bereits am 18.02.2010 ist das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 07 erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als…

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Titelschutzanzeiger Nr. 960

Bereits am 16.02.2010 ist der Titelschutzanzeiger Nr. 960 erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der…

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