CHOCOLATERIA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHOCOLATERIA für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 70/09 – CHOCOLATERIA).

Share

Keep reading

SchliessAb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SchliessAb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 14, 37, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 30 W (pat) 45/09 – SchliessAb).

Share

Keep reading

rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 09

Heute ist das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 09 Quelle: http://www.rundy.de erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als…

Share

Keep reading

Nur echt mit der Fahne

Wegen einer Erkältung bin ich schon seit Tagen gezwungen, ständig Hustenbonbons zu lutschen. Vor kurzem habe ich mir die Bonbons Quelle: http://www.soldan.com gekauft. Hersteller ist die Dr.C.SOLDAN® GmbH. Wer diese Bonbons kennt, weiß, dass aus jedem Bonbonpapier ein kleines Fähnchen „herauswinkt“ (s.o.), auf dem folgendes steht: „Nur echt mit der Fahne“ Dieser Claim ist als…

Share

Keep reading

Herzchen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Herzchen für einzelne Waren der Klassen 30, nämlich „Speiseeispulver“ eintragungsfähig, für andere Waren der Klasse 30, nämlich „Pudding, Speiseeis“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.02.2010, Az. 25 W (pat) 91/09 – Herzchen).

Share

Keep reading

Battery-Booster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Battery-Booster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 12 und 37 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 132/08 – Battery-Booster).

Share

Keep reading

Titelschutzanzeiger Nr. 962

Der Titelschutzanzeiger Nr. 962 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…

Share

Keep reading

Blankoettikett (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klassen 07, 08 und 16 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 28 W (pat) 27/09 – Blankoettikett (3D-Marke).

Share

Keep reading

Passiflora

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 16, 29, 30, 32 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 87/09 – Passiflora).

Share

Keep reading

Gold Passion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Gold Passion für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 02, 14, 30 und 40 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.01.2010, Az. 28 W (pat) 93/09 – Gold Passion).

Share

Keep reading

Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 09/09 – Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen).

Share

Keep reading

WECO vs. VI.KO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WECO und im Bereich einiger in Klasse 09 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können und weil sie auch sonst nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 62/07 – WECO/VI.KO)

Share

Keep reading