Regelgegenstandswert für das Widerspruchsbeschwerdeverfahren

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) beträgt der Regelgegenstandswert für das Widerspruchsbeschwerdeverfahren 20.000 EUR (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 30 W (pat) 108/05).

Wörtlich heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt:

„Bei der Festsetzung ist zu berücksichtigen, dass in Widerspruchsbeschwerdeverfahren das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers am Erhalt der angegriffenen Marke als maßgeblich erachtet wird. Nachdem der Bundesgerichtshof mit der Einführung des EUR den Regelgegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 50.000 EUR angehoben hat, sind die Senate des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2006 dazu übergegangen, den Regelgegenstandswert für das Widerspruchsbeschwerdeverfahren mit 20.000 EUR festzusetzen (…). Ein über den Regelfall hinausgehender Wert ist nicht geltend gemacht. Dem Antrag der Inhaberin der angegriffenen Marke ist damit zu entsprechen.“

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