BlisterPro
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BlisterPro für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BlisterPro für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke VWL Care für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 33 W (pat) 46/08 – VWL Care).
Der Marketing Club Frankfurt e.V. hat sich die Markenrechte an der Wort-/Bildmarke gesichert Anmerkung: Nähere Informationen zur Marken Gala findet Sie unter der URL http://www.markengala.de/.
Obwohl die Marken „CCCP“ und „DDR“ die Ware „Bekleidungsstücke“ schützen, dürfen Dritte diese Zeichen auf Bekleidungsstücke anbringen, ohne dass die Marken dadurch verletzt würden, so die Pressestelle des Bundesgerichtshof (BGH) in der Mitteilung Nr. 10/2010. Die Ansprüche der Kläger aus ihren Marken verneinte der BGH deshalb, weil die Anbringung der Symbole der ehemaligen Ostblockstaaten auf…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.12.2009, Az. 25 W (pat) 101/09 – HOMEPAGE EASY).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 35, nämlich „Ferngläser, Videorekorder, Projektionsgeräte, Stative; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich die Zusammenstellung eines Sortiments von Filmen, Fotopapieren und Farbbildern, Fotoapparaten, Filmkameras, Objektiven“ eintragungsfähig und für andere/einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 09, 16, 35 und 40, nämlich…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 153/09 – psoriasis netzwerk).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CMD-CLINIC für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 10 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 01.10.2009, Az. 30 W (pat) 59/07 – CMD-CLINIC).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken PROTAXON und Pretoxan im Bereich einiger in Klasse 5 genannter Waren verwechselbar ähnlich und im Bereich einiger in Klassen 3, 29, 30 und 32 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 25 W (pat) 12/09 – PROTAXON/Pretoxan). Anmerkung: Der Senat beschäftigt sich…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken TRAVELTAINMENT und In-Travel-Entertainment im Bereich einiger in Klassen 9, 38, 39 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 61/06 – TRAVELTAINMENT/In-Travel-Entertainment)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Guazle für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 30 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 49/08 – Guazle). Anmerkung: In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Bei der angemeldeten Bezeichnung als…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Dienstleistungen der Klassen 37, 38 und 42 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt). Anmerkung: Der Senat beschäftigt sich in dieser Entscheidung umfassend damit, warum Voreintragungen im konkreten Eintragungsverfahren nicht…