Zur Ähnlichkeit von „Dienstleistungen von Chemikern“ und „chemischen Erzeugnissen“

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind Dienstleistungen weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch den durch sie geschaffenen Waren ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.01.2011, Az. 24 W (pat) 25/10 – EnviCat/ENVITEC). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich auszugsweise wie folgt: Bei der Beurteilung einer möglichen markenrechtlichen Ähnlichkeit zwischen Waren…

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Komplexität der konkreten Gesamtgestaltung

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist der Löschungsantrag gegen die unter dem Az. 305464124 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragene Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de wegen der „Komplexität der konkreten Gesamtgestaltung der Marke“ zurückzuweisen (BPatG, Beschl. v. 21.07.2010, Az. 27 W (pat) 32/09 – Neue Post). In der Begründung heißt es auszugsweise wie folgt:…

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Meck-Cop

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 26, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse, Photographien, Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmaterial für die Verkehrs-…

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TEESAR vs. TESSARA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEESAR und TESSARA im Bereich der Klassen 24, 25 bzw. 08, 13, 18, 20, 21, 22, 25, 37 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.06.2011, Az. 27 W (pat) 510/10 – TEESAR/TESSARA) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Unterschiede zwischen beiden Marken reduzieren…

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Keinesfalls hellwach

Vom 24.-26.06.2011 und von Loschwitz bis Pillnitz findet wieder einmal das Dresdner Elbhangfest statt. Unter dem Titel „Odole mio – Lingner in aller Munde“ wird Karl August Lingner anlässlich seines 150. Geburts­tages und des 100. Jubi­läums der 1. Inter­nationalen Hygiene­ausstellung 1911 in Dresden im Mittelpunkt des 21. Elbhangfestes stehen. Allen Besuchern wünsche ich auf diesem…

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Es kann nur einen Kugelblitz geben

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 25, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Nizza-Klassen 03, 05, 16, 30, 29, 31, 32. Anmerkung: Für mich gibt es nur einen Kugelblitz: http://www.youtube.com.

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Ich wußte, dass Sie es wußten

Es handelt sich um den legendären „VW-Käfer“, der im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) Quelle: http://register.dpma.de als 3D-Marke eingetragen ist. Die Marke schützt folgende Waren der Nizza-Klassen 12, 16 und 28: Kraftfahrzeuge und deren Teile; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Werbeartikel und -mittel (jeweils soweit in Klasse 16 enthalten); Druckereierzeugnisse; Papierwaren (soweit in Klasse…

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Aus der Mythenwelt stammend

In der jungbrunnen-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.04.2011, Az. 24 W (pat) 45/10 – jungbrunnen) beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob ein Markenwort „mit fiktivem Charakter“ und „aus der Mythenwelt stammend“ – im könkreten Fall die Wortmarke „jungbrunnen“, welche die Waren- und Dienstleistungen „Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer;…

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Akademischer Handwerker

Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgericht (BPatG) komme dem Zeichenbestandteil „Doktor“ neben seiner Bedeutung als akademischer Grad auch die eines Reparaturen durchführenden Handwerkers zu. Die Bezeichnung des Gegenstands der handwerklichen Tätigkeit in Verbindung mit „-doktor“ drücke hierbei die berufliche Höherbewertung aus (…). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt wörtlich: a) Wie die…

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Perfekter Startup

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 24, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 03: Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, insbesondere Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel für motorisierte Fahrzeuge; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel…

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VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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