Meck-Cop

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 26, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Polizeimöwe
Az. 3020100694890

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse, Photographien, Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmaterial für die Verkehrs- und Kriminalprävention, ausgenommen Apparate
Klasse(n) Nizza 17:
Kautschuk, Gummi und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate)
Klasse(n) Nizza 28:
Spiele, Spielzeug
Klasse(n) Nizza 41:
Erziehung; Ausbildung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; vorgenannte Dienstleistungen im Rahmen der Verkehrs- und Kriminalprävention

Anmelder ist: Land Mecklenburg-Vorpommern Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, 19055 Schwerin, DE

Anmerkung:

Ein echter „Meck-Cop“.

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