Ich wußte, dass Sie es wußten

Es handelt sich um den legendären „VW-Käfer“, der im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)

VW-Käfer
Az. 396501842

Quelle: http://register.dpma.de

als 3D-Marke eingetragen ist.

Die Marke schützt folgende Waren der Nizza-Klassen 12, 16 und 28:

Kraftfahrzeuge und deren Teile; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Werbeartikel und -mittel (jeweils soweit in Klasse 16 enthalten); Druckereierzeugnisse; Papierwaren (soweit in Klasse 16 enthalten); Spielkarten; Spiele, Spielwaren; Fahrzeugmodelle und deren Teile

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