Ich wußte, dass Sie es wußten
Es handelt sich um den legendären „VW-Käfer“, der im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
Quelle: http://register.dpma.de
als 3D-Marke eingetragen ist.
Die Marke schützt folgende Waren der Nizza-Klassen 12, 16 und 28:
Kraftfahrzeuge und deren Teile; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Werbeartikel und -mittel (jeweils soweit in Klasse 16 enthalten); Druckereierzeugnisse; Papierwaren (soweit in Klasse 16 enthalten); Spielkarten; Spiele, Spielwaren; Fahrzeugmodelle und deren Teile