Money, Money, monetas

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 14, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten, insbesondere Wirtschaftsauskünfte, Informationen in Geschäftsangelegenheiten, Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten, Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken, insbesondere zur Kreditwürdigkeitsprüfung…

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Drei Jahre reichen

Eine Markenbenutzung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren stellt insbesondere dann eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke im Widerspruchsverfahren dar, wenn dem ein Inhaberwechsel zu Grunde lag „Einer Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung stehen weder die – für einen Masseartikel – relativ geringen Umsatzzahlen noch der Umstand entgegen, dass nur für drei Jahre aus dem hier maßgebenden…

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Yippie Ya Ya Yippie Yippie Yey

Ist eine angemeldete Marke in Bezug auf die zu schützenden Waren und/oder Dienstleistungen „unklar und vage“, „Hiervon ausgehend kann der angemeldeten Wortfolge „FINDE DEIN PROJEKT“ für die noch beanspruchten Waren der Klassen 6 und 20 nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Sie stellt für diese Waren keine Angabe über die Art, Beschaffenheit oder Bestimmung der Waren…

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Schmeckt die Suppe, gefällt die Werbung

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 13, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten“ Anmerkung: Gott sei Dank, die Anmeldung betrifft nicht die Klasse 29 (in der Klasse 29 stecken die „Lebensmittel“; Anmerkung…

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Wer kann dieser armen Kuh helfen?

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 12, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Dienstleistungen einer Werbeagentur; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung (Mailing); Layoutgestaltung für Werbezwecke; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relation); Onlinewerbung in einem Computernetzwerk;…

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Fantasievoll ist das nicht

Die angemeldete Wortmarke „dierechtler“ sei u.a. betreffend die „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ „aus sich heraus originell“ bzw. eine „fantasievolle Wortbildung“ und wurde für eintragungsfähig befunden (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 16/11 – dierechtler) Anmerkung: Für jemanden, der offensichtlich keine Fantasie hat, ist die angemeldete Marke „wahrhaftig fantasievoll“. Aus meiner Sicht eine absolute Fehlentscheidung.

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MOBIL vs. MAKS MOBIL

Nach Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts besteht zwischen den Marken „MOBIL“ und „MAKS MOBIL“ im Bereich der Klassen 35 und 37 Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 08.03.2012, Az. 29 W (pat) 51/11 – MOBIL/MAKS MOBIL).

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Einfach nur gängig

Nachfolgendes Nahtmuster ist „gängig“ und deshalb keine Marke „Die Form des angemeldeten Zeichens entspricht nämlich der gängiger aufgesetzter Taschen. Bei der Linienführung auf dem als Tasche wirkenden Untergrund handelt es sich um ein aus einfachsten Gestaltungsmitteln hergestelltes Muster mit Rahmen.“ (BPatG, Beschl. v. 31.01.2012, Az. 27 W (pat) 586/10 – Nahtmuster)

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Kleiner Unterschied

Das „Dortmunder U“ wird keine Wortmarke betreffend zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 18, 21, 25, 26, 28, 35, 36, 38, 39, 41, 42 und 43, denn … „Das Dortmunder U kommt als Herstellungs- und Vertriebsstätte der beanspruchten Waren und als Ort der Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen in Betracht. Darin unterscheidet sich das Dortmunder…

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