EUIPA – European Intellectual Property Agency
So sieht eine Fake-Rechnung der „EUIPA – European Intellectual Property Agency“ aus (siehe unter anderem https://tmclass.tmdn.org/ohimportal/de/rcd-misleading-invoices). Bitte ja nichts überweisen!
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Wie der OATGURT vs. Haferghurt-Entscheidung des BPatG zu entnehmen ist, lohnt sich eine zeitnahe Beschwerdebegründung bzw. Stellungnahme zu dieser. In der Entscheidung heißt es wie folgt: „A. Über die Beschwerde kann entschieden werden, ohne dass den Beteiligten zuvor der Entscheidungszeitpunkt angekündigt oder der Beschwerdegegnerin, deren Verfahrensbevollmächtigten die Beschwerdebegründung am 28. Dezember 2020 zugestellt worden ist…
In der Rea vs. nea-Entscheidung beschäftigte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob die Waren „Getränkedosen aus Metall“ und „Getränke“ ähnlich seien und verneinte dies mit folgender Begründung: „a) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer…
In der Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung des Bundespatentgerichts sind folgende Passagen merkenswert: Allgemeine Grundsätze zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung „dd) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern,…
In der edlohn vs. DLOHN-Entscheidung kommt das Bundespatentgericht zum Ergebnis, das die sich gegenüberstehenden Marken edlohn (ausgesprochen: „ed lohn“) und „DLOHN“ (ausgesprochen: „de lohn“) im klanglichen Bereich unterdurchschnittlich ähnlich seien. Allerdings sei es „wahrscheinlich und naheliegend“, das „edlohn“ wie „e de lohn“ ausgesprochen würde, so dass eine (noch) durchschnittliche Ähnlichkeit der Zeichen „de lohn“ und…
In der STRIX vs. Sritex-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke wie folgt: „Zur Feststellung der gesteigerten Kennzeichnungskraft einer Marke sind alle im Einzelfall relevanten Umstände heranzuziehen. Dazu zählen der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte…
Es geht um die Frage, wann eine Marke „ernsthaft benutzt“ wird. „Die gemäß § 43 Abs. 1 MarkenG erforderliche Glaubhaftmachung der Benutzung im Sinne von § 294 ZPO muss dabei – anders als der Vollbeweis – nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts führen. Vielmehr genügt es, wenn sich aus den vorgelegten Glaubhaftmachungsmitteln eine überwiegende Wahrscheinlichkeit…
Die sich gegenüberstehenden Flügel-Marken und sind nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) nicht verwechselbar ähnlich. Auch, wenn beide Marken im Wesentlichen Flügelsymbole darstellten, wiesen sie doch signifikante Unterschiede auf, die der Annahme einer bildlichen Ähnlichkeit entgegenstehen würden. Auch eine Ähnlichkeit im Sinngehalt scheide aus nachfolgenden Gründen aus: „Ausgehend von dem Grundsatz, dass aus schutzunfähigen Elementen keine…
Ist mir am Samstag wirklich im Getränkemarkt passiert. Es kam ein junger Mann mit Mundschutz rein und fragte den Mann an der Kasse, ob er „Corona“ hätte, worauf dieser die Frage verneinte, aber, zu meiner Überraschung, sagte, dass er es bei einem anderen Getränke-Markt in der Nähe wohl bekommen würde. Was war das denn für…
Die Unionsmarke „FRIDAYS FOR FUTURE“ schützt folgende Dienstleistungen: Klasse 35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Werbung und andere Dienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen und -initiativen; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen; Werbung und andere Dienstleistungen zur Förderung von Themen in Bezug auf ein nachhaltiges Klima, eine nachhaltige soziale Gemeinschaft,…
Im Rahmen der Prüfung der klanglichen Ähnlichkeit gilt der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile. Allerdings dann nicht, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der MANGO/limango-Entscheidung, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt. „Der einzige Unterschied besteht in der Anfangssilbe „li“ der jüngeren Marke. Zwar gilt nach deutscher Rechtsprechung…
Manche Markenanmelder sind schon „echt hart drauf“. So wurde die Wort-/Bildmarke für „Computersoftwareberatung; Installation, Ersteinrichtungen und Wartung von Computersoftware; Aktualisieren von Computer-Software; Beratung für Telekommunikationstechnik; Installation und Wartung von Software; EDV-Beratung; technische Projektplanungen, technisches Projektmanagement“ angemeldet. Dieser „apfel“ (engl. „APPLE“) wurde nun von APPLE – das sind die mit dem „iPhone“, „iPad“, „iPod“, „iTunes“, „iCloud“…