Enjoy your meal!
Vorsicht, neben dem „iSandwich“ gibt’s auch noch den „iSalad“ Quelle: http://register.dpma.de Enjoy your meal!
Vorsicht, neben dem „iSandwich“ gibt’s auch noch den „iSalad“ Quelle: http://register.dpma.de Enjoy your meal!
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 43: Verpflegung von Gästen in Restaurants Anmerkung: Für was steht das „i“? Bestimmt nicht für „igitt“, oder doch?
Der Durchschnittsdeutsche spricht und/oder versteht, wie wir gesehen haben, spanisch und kein griechisch, und nach Auffassung des 27. Senats des Bundespatentgericht auch kein japanisch. Mit dieser Begründung konnte der Senat der Wortmarke „kuro“ (japanisch: schwarz) die Eintragung betreffend die Waren „Kleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten, ausgenommen Sportbekleidung“ (Klasse 25) nicht verwehren (BPatG, Beschl. v.…
Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die unter der Nummer 000150151 eingetragene Gemeinschaftswortmarke DOC’S und die unter dem Aktenzeichen 306145596 eingetragene deutsche Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de im Bereich der Nizza-Klassen 18 und 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 137/10 – DOC‘S/DUX).
850 eingetragene M-Marken führen zu einer Originalitätsschwäche des Buchstabens „M“, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der M/M-Entscheidung (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Dort heißt es wie folgt: In Bezug auf die Widerspruchsmarke ist zwar nicht feststellbar, dass der Buchstabe „M“ für die Dienstleistungen, für die er als Marke eingetragen worden…
Wie vor kurzem im Beitrag „Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch“ dargestellt wurde, spricht (und versteht) der Durchschnittsdeutsche kein griechisch, hingegen jedoch mit der Folge spanisch, dass der angemeldeten Wortmarke „Activo“ der Markenschutz im Bereich der Klasse 44 verwehrt wurde (BPatG, Beschl. v. 14.04.2011, Az. 30 W (pat) 533/10 – Activo). In den Entscheidungsgründen heißt es…
In der WEBER/Simon Weber-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) teilt der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) im Übrigen die Auffassung des 25. Senats des BPatG in der Toasties/Toastars-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars), das Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres…
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 31, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten Anmerkung: Sieht für mich aus wie ein „mexikanischer Trapper mit süddeutschem Einschlag“.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken WEBER und Simon Weber im Bereich der Klasse 33 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 30.03.2011, Az. 26 W (pat) 87/10 – WEBER/Simon Weber) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: In Bezug auf Marken, die aus einem Vornamen und einem Familiennamen gebildet sind,…
Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…
Im heute erschienenen Markenblatt Heft 30, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 14: Schlüsselanhänger Klasse(n) Nizza 16: Lehr- und Unterrichtsmittel Klasse(n) Nizza 20: Figuren aus Kunststoff Klasse(n) Nizza 24: Textilstoffe, nämlich Ballonfiguren aus gasundurchlässigen Ballonstoffen…
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Impuls-Entscheidung (BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 46/08 – Impuls) trifft den Beklagten, der bei Google eine seitens des Klägers behauptete markenverletzende AdWord-Werbung geschaltet hat (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 125/07 – Bananabay II), im Streitfall eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, dass er…