Anstatt Lollipop gibt’s nun Poli-Pap

Im heute erschienenen Markenblatt Heft 30, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Poli-Pap
Az. 3020110158169

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse(n) Nizza 14:
Schlüsselanhänger
Klasse(n) Nizza 16:
Lehr- und Unterrichtsmittel
Klasse(n) Nizza 20:
Figuren aus Kunststoff
Klasse(n) Nizza 24:
Textilstoffe, nämlich Ballonfiguren aus gasundurchlässigen Ballonstoffen
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke
Klasse(n) Nizza 28:
Plüschtiere
Klasse(n) Nizza 41:
Druckerzeugnisse ausgenommen für Werbezwecke
Klasse(n) Nizza 42:
Design und Erstellung von Home-Pages

Anmelder ist: Landeskriminalamt Thüringen, 99099 Erfurt, DE

Die Marke wird wie folgt beschrieben: Poli-Pap ist ein Papagei mit Polizeimütze und Uniform als Symbolfigur des Präventionsprogrammes für Kinder der Thüringer Polizei

Anmerkung:

Nach Meck-Cop folgt nun Poli-Pap oder noch besser: Anstatt Lollipop gibt’s nun Poli-Pap!

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