RINIVA vs. Tinisa
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).