XAPRILA vs. Xarita
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
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betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.03.2010, Az. 25 W (pat) 116/09 – XAPRILA/Xarita).