Diese Erklärungen, die in der Praxis als „Disclaimer“ bekannt sind

In den verbundenen Rechtssachen T 425/07 und T 426/07 erklärt die zweite Kammer des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften (EuG) kurz und knapp die Funktion des sog. „Disclaimers“, den es im deutschen Markenrecht nicht gibt: „Enthält eine Marke einen Bestandteil, der nicht unterscheidungskräftig ist, und kann die Aufnahme dieses Bestandteils zu Zweifeln über den…

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Alles neu macht … die Commerzbank

Nach der Fusion mit der Dresdner Bank präsentiert die Commerzbank auf ihrer Webseite nun ihr neues Signet Dieses wurde (erst) am 29.10.2009 als nationale Wort-/Bildmarke angemeldet und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter dem Az. 3020090577420 geführt. Die Commerzbank wird von den Rechtsanwälten BOEHMERT & BOEHMERT aus Bremen vertreten.

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Aus die Maus

Mit Beschluss vom 10.09.2009 entschied das BPatG (BPatG, Beschl. v. 10.09.2009, Az. 26 W (pat) 72/07 – Yogurt-Gums), dass die unter dem Az. 30611652 eingetragene Wort-/Bildmarke betreffend die Waren „Zuckerwaren, Konfekt, Lakritze (Süßwaren), Bonbons“ gelöscht werden müsse. Der Marke fehle die Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Der Markeninhaber konnte keine Verkehrsdurchsetzung gemäß…

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