e media

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die IR-Marke Foto: http://www.wipo.int für einzelne Waren der Klassen 09, 16, 35, 38, 41 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.04.2010, Az. 30 W (pat) 63/09 – e media).

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DELTA vs. DELTA Clear

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken DELTA und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Klassen 01, 02 und 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 29.09.2009, Az. 33 W (pat) 23/08 – DELTA/DELTA Clear)

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DIREKTE LEBEN vs. DIRECTA-Marketing

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken DIREKTE LEBEN und Foto: http://register.dpma.de im Bereich der gemeinsamen Klasse 36 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.03.2010, Az. 33 W (pat) 74/08 – DIREKTE LEBEN/DIRECTA-Marketing)

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Gekreuzte Schwerter vs. Gekreuzte Schwerter FECHTER

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Foto: http://register.dpma.de und Foto: http://register.dpma.de wegen nicht nachgewiesener Nutzung und mangelnder Warenähnlichkeit im Bereich der gemiensamen Klassen 14, 16 und 18 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.06.2009, Az. 28 W (pat) 66/08 – Gekreuzte Schwerter/Gekreuzte Schwerter FECHTER)

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Getränke Star

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 12/10 – Getränke Star).

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melrose vs. Monrose

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken melrose sowie Foto: http://register.dpma.de und Monrose betreffend einzelne Waren der Klassen 14 und 25 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 08/09 – melrose/Monrose).

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Gondwanaland vs. GONDWANA

In der Sache Gondwanaland vs. GONDWANA liegen mir mittlerweile die Entscheidungsgründe des Landgerichtes Leipzig vor. Nach Auffassung des Gerichts sind die sich gegenüberstehenden Marken/Zeichen deswegen nicht verwechselbar ähnlich, weil dem gemeinsamen Wortbestandteil „Gondwana“ keine prägende Kennzeichnungs- beziehungsweise Unterscheidungskraft zukommen würde, weil es sich bei „Gondwana“ um „die lexikalisch nachweisbare Bezeichnung für den südlichen Großkontinent“ handele,…

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Gondwanaland vs. GONDWANA

Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig (LG Leipzig, Urt. v. 01.04.2010, Az. 03HK O 2481/09) steht der Klägerin kein Unterlassungsanspruch aus der Marke Foto: http://register.dpma.de gegen die – von mir vertretenen – Beklagten wegen Nutzung der Marken Foto: http://register.dpma.de Foto: http://register.dpma.de Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Dienstleistungen „Betrieb eines Freizeit-, Vergnügungs-, Themen-, Erlebnis-, Kultur- und Wissenschaftsparks;…

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Wella vs. well! shopping

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Wella und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 24 W (pat) 53/08 – Wella/well! shopping).

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ABSOLUT vs. ABSOLUT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 22/09 – ABSOLUT/ABSOLUT).

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BEAT-CLUB vs. BEAT CLUB KULT-INITIATIVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Foto: http://oami.europa.eu und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.02.2010, Az. 27 W (pat) 137/09 – BEAT-CLUB/BEAT CLUB KULT-INITIATIVE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „d) Zwischen den Marken besteht jedoch eine…

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MONTE-CARLO BAY HOTEL & RESORT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://www.wipo.int für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 203/09 – MONTE-CARLO BAY HOTEL & RESORT).

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