Gondwanaland vs. GONDWANA

In der Sache Gondwanaland vs. GONDWANA liegen mir mittlerweile die Entscheidungsgründe des Landgerichtes Leipzig vor. Nach Auffassung des Gerichts sind die sich gegenüberstehenden Marken/Zeichen deswegen nicht verwechselbar ähnlich, weil dem gemeinsamen Wortbestandteil „Gondwana“ keine prägende Kennzeichnungs- beziehungsweise Unterscheidungskraft zukommen würde, weil es sich bei „Gondwana“ um „die lexikalisch nachweisbare Bezeichnung für den südlichen Großkontinent“ handele, „der während des größten Teils der bekannten Erdgeschichte auf der Südhalbkugel existierte und die damals in einer Landmasse zusammenhängenden Kontinente Südamerika, Afrika, Antarktika, Australien, Madagaskar und Indien umfasste. Wegen des beschreibenden Inhalts wird der Verkehr“, so das Gericht, „den Begriff nach der Lebenserfahrung nicht als betrieblichen Herkunftshinweis, sondern lediglich als Sachhinweis verstehen.“

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