Hey, Alter … III
Des Rätsels Lösung lautet wie folgt: War es zu schwer? MARKENRECHT24.DE on FLICKR MARKENRECHT24.DE on TWITTER MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK
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Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 01, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 09: Datenträger, die zur Verbuchung von Bonus- und Prämiengeschäften geeignet sind, insbesondere codierte Kredit- und Scheckkarten, welche maschinenlesbare Identifikationsdaten und/oder Informationen enthalten, insbesondere Magnet- und Chipkarten…
Im am letzten Freitag erschienenen Markenblatt Heft 52, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 18: Koffer, Taschen Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Trikots, T-Shirts Klasse(n) Nizza 32: Biere, alkoholfreie Getränke, Wässer, Fruchtsäfte“ Anmelder der Marke ist: Daniel Schlörb,…
Die im Jahr 2001 gelöschte Wort-/Bildmarke „UERDINGEN“ shützte die Waren „Schienenfahrzeuge, Omnibusse, auch solche mit Oberleitungsanschluß, Container hauptsächlich bestehend aus Stahl, Leichtmetall und/oder Kunststoff; Teile sämtlicher vorgenannter Waren“ Auf dem Gelände der Zeche Zollverein in Essen kam mir im Sommer dieser gut erhaltene „Revier Sprinter“ Fotos: Thomas Felchner entgegen. Der kam zwar nicht gesprintet, sondern…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 48, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten Klasse(n) Nizza 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte, Immobilienwesen Klasse(n) Nizza 45: Juristische Dienstleistungen“ Anmerkung: Ich sehe schon die Überschriften in einigen Jura-Blogs:…
Der Zusatz „scheiß“ auf einem T-Shirt verhindert nicht die Zeichenidentität der Marke „XXX“ mit dem Zeichen „scheiß XXX“ (LG Köln, Urt. v. 25.09.2012, Az. 33 O 719/11). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Der Annahme von Zeichenidentität steht entgegen der Ansicht der Beklagten der von diesen angebrachte Zusatz „scheiß“ nicht entgegen. Zwar sind in…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 47, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger,…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten Klasse(n) Nizza 44: Ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Schönheitspflege, Aromatherapie, Durchführung von Massagen, Ernährungsberatung, Maniküre Klasse(n) Nizza 45: Begleitung…
In der BioJäger-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 18.09.2012, Az. 25 W (pat) 93/11 – BioJäger) ging es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Wort-/Bildmarke . Die fehlende Eintragungsfähigkeit wurde unter anderem mit folgendem Satz begründet: „Auch der Zeichenbestandteil ® vermag als Hinweis auf eine eingetragene Marke nichts zur Individualisierung des angemeldeten Zeichens beizutragen.“ Das wäre ja…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 44, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 21: Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 43, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);…
Einzig wegen dem winzigen „W“ (sehen Sie’s) ist nachfolgende Wort-/Bildmarke ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 26 W (pat) 533/11 – WINZERGLÜHWEIN). Die Richter meinten, das „W“ würde „nicht übersehen werden“. Was meinen Sie? Ich meine, mit Lupe bestimmt nicht.