Neues Dönerbonussystem

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 01, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Az. 3020120383629
Az. 3020120383629


Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 09: Datenträger, die zur Verbuchung von Bonus- und Prämiengeschäften geeignet sind, insbesondere codierte Kredit- und Scheckkarten, welche maschinenlesbare Identifikationsdaten und/oder Informationen enthalten, insbesondere Magnet- und Chipkarten als sogenannte Smart-Cards, sämtliche der genannten Datenträger bevorzugt mit integrierter Zahlungs- und/oder Telekommunikationsfunktion; Datenlesegeräte zum Lesen der genannten Datenträger; Computer-Software für Kundenbindungsprogramme (incentive programs), insbesondere für Bonus- und Prämienprogramme, für Electronic-Commerce-Anwendungen, für Online-Werbung und Online-Absatzhandlungen, für Werbeprogramme und für Informationsprogramme; Datenbank- und Datenbankmanagement-Software, sämtliche vorgenannte Software auch für ein vorzugsweise globales Computer-Netzwerk, zum Beispiel Internet Klasse(n) Nizza 35: Werbung, Merchandising (Verkaufsförderung), Unternehmensberatung bei der Organisation von Kundenbindungssystemen, insbesondere auf dem Gebiet von Bonus- und Prämien-Programmen; Marketingdienstleistungen, insbesondere für Aufbau und Betreuung von Kundenbindungsprogrammen zur Förderung der Kundenloyalität gegenüber einem Unternehmen, zum Beispiel branchen- und unternehmensübergreifende Bonus- und Prämienprogramme, Kundenbindungsmarketing, Verteilung von Werbematerial oder von Warenproben für Werbezwecke; Unternehmensberatung bezüglich Kundenbindungssystemen; Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten, sämtliche vorgenannten Dienstleistungen auch über ein vorzugsweise globales Computer-Netzwerk, zum Beispiel über das Internet; Online-Auskünfte über Marketing, Bonus-, Werbe- und/oder Prämien-Programme zu Werbezwecken, zum Beispiel über das Internet; Publikation von Druckerzeugnissen (auch in elektronischer Form) für Werbezwecke Klasse(n) Nizza 36: Ausgabe von Datenträgern, die zur Verbuchung von Bonus- und Prämiengeschäften geeignet sind, nämlich von Kredit- und Scheckkarten, welche maschinenlesbare Identifikationsdaten und/oder Informationen enthalten, insbesondere von Magnet- und Chipkarten als sogenannte Smart-Cards (soweit in Klasse 36 enthalten); Dienstleistungen im Bereich Finanzwesen, Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Electronic-Banking, auch über ein vorzugsweise globales Computer-Netzwerk, zum Beispiel im Internet“

Anmerkung:

Für 300 gegessene Döner (= 300 Dönerpunkte via DÖNERCARD) gibt’s in Zukunft bestimmt eine Wellnessreise ins Sauerland zu gewinnen.

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Thomas Felchner

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