Fieser Rechtsanwalt?

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 48, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Rechtsanwälte
Az. 3020120518532


Die Marke schützt folgende Dienstleistungen:

„Klasse(n) Nizza 35:
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten
Klasse(n) Nizza 36:
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte, Immobilienwesen
Klasse(n) Nizza 45:
Juristische Dienstleistungen“

Anmerkung:

Ich sehe schon die Überschriften in einigen Jura-Blogs: „Fieser Rechtsanwalt sichert sich die Markenrechte für „Rechtsanwälte“, was nun?“ oder „Markenrechtliche Abmahnwelle unter Rechtsanwälten droht“. Was meinen die Experten unter Ihnen, zu Recht?

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