Alles WERNER, Oder was?
Der „Knödel- und Klöße-Werner’s“ ist selbstverständlich nicht mit nachfolgender Marke zu verwechseln, die zu nachfolgenden „Bölkstoff“ trinkenden WERNER gehört. Mal ehrlich: Hätten Sie beide Marken verwechselt?
Der „Knödel- und Klöße-Werner’s“ ist selbstverständlich nicht mit nachfolgender Marke zu verwechseln, die zu nachfolgenden „Bölkstoff“ trinkenden WERNER gehört. Mal ehrlich: Hätten Sie beide Marken verwechselt?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 36, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Verpackungsmaterial aus Kunststoff; soweit in Klasse 16 enthalten…
Nachfolgende unter anderem für „Speiseeis“ und „Biere“ eingetragene „Hl. Hildegard“-Marke verstößt gegen die guten Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) und ist zu löschen (BPatG, Beschl. v. 28.03.2012, Az. 28 W (pat) 81/11 – Hl. Hildegard). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Die – wie die Markeninhaberin in der mündlichen Verhandlung…
Nachfolgende THOMY-Senftube ist jetzt ’ne eingetragene deutsche Marke, kraft Verkehrsdurchsetzung.
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 35, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 12: Autoreifen Klasse(n) Nizza 35: Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör Klasse(n) Nizza 37: Fahrzeugservice, Runderneuerung von Reifen“ Anmerkung: Hat bestimmt einen super grip, der…
Zurück zum Zeitenströmung-Areal. Wer ganz besonderen Kaffee und ganz besondere Schokolade sucht, muss unbedingt die Manufaktur „MRS BROWN“ aufsuchen. MRS BROWN kommt bestimmt aus Süd- oder Mittelamerika, denn im Verkaufsraum von MRS BROWN finden sich ganz viele Details ferner süd- und mittelamerikanischer Länder. Anbei ein paar Impressionen einer ganz besonderen Dresdner Kaffee- und Schokoladenmarke: Fotos:…
Kleiner Einschub. Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 33, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 30: Zuckerwaren, Kaugummi, Weingummi und Fruchtgummi durch Zusatz von Bier und/oder Biergeschmack in Form von Pilstulpen, Bierflaschen, -humpen, -krügen und -gläsern, vorgenannte Waren auch…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 32, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 35: Aktualisierung von Werbematerial; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratungsdienste in Fragen…
MoPar ist eine eingetragene Marke der Chrysler Group LLC. Bei WIKIPEDIA heißt es hierzu wie folgt: „Mopar ist ein Automobilzulieferer der zum Chrysler-Konzern gehört. Das im Englischen für „Motorteile“ (Motor parts) stehende Kofferwort bezeichnete ursprünglich ein von der Chrysler Corporation gegründetes Unternehmen, welches exklusiv die Teileversorgung der Chrysler zugehörigen Automobilhersteller übernehmen sollte. Heute produziert Mopar…
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 31, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 33: alkoholhaltige Fruchtextrakte; Aperitifs, Digestifs und Cocktails auf Grundlage von Spirituosen und Wein; Kornbrand; Spirituosen; destillierte Getränke; alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; alkoholische Fruchtgetränke Klasse(n) Nizza…
Im am letzten Freitag erschienenen Markenblatt Heft 30, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fielen mir diesmal nachfolgende Marken auf Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren, Kopfbedeckungen Klasse(n) Nizza 32: Alkoholfreie Getränke Klasse(n) Nizza 33: Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere) „ Anmerkung: Voll der Griff in’s Klo!
Das nachfolgende Uhr wie eine Briefmarke aussieht, macht sie leider zu keiner Marke. Dies bestätigte der Gerichtshof mit Beschluß vom 14.05.2012 (Gerichtshof, Beschl. v. 14.05.2012, Rs. Rechtssache C- 453/11 P – Uhrengehäuse). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Zweitens kann bei einer zusammengesetzten Marke wie der angemeldeten die Prüfung der Unterscheidungskraft zum Teil…