Super Bananengrip

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 35, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Banana Wheels
Az. 3020120343775
Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 12:
Autoreifen
Klasse(n) Nizza 35:
Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör
Klasse(n) Nizza 37:
Fahrzeugservice, Runderneuerung von Reifen“

Anmerkung:

Hat bestimmt einen super grip, der Bananenreifen.

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