Marke mit Dackelblick

Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 36, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Dackel
Az. 3020120368247

Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Verpackungsmaterial aus Kunststoff; soweit in Klasse 16 enthalten
Klasse(n) Nizza 17:
Gummi und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Glimmer und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate)
Klasse(n) Nizza 21:
Sparbüchsen, nicht aus Metall; Keramikerzeugnisse für den Haushalt; Töpferwaren; Behälter und Geräte für Haushalt und Küche; Glas, Glaswaren, Glaswaren bemalt, Porzellanwaren, Porzellanwaren bemalt, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Sparbüchsen in Tierform, Brotbretter; Eierbecher; Eimer aller Art; Essstäbchen; Flaschen; Flaschenöffner; Korkenzieher; Glasbehälter; Gläser; Trinkgefäße, Trinkgläser; Untertassen; Isolierbehälter, -gefäße; Isolierflaschen; Kühlflaschen, Kühltaschen, -boxen, tragbare, nicht elektrische; Picknickkoffer; Papier- und Plastikbecher; Teller; Papierteller; Einwegteller; Picknickkoffer (Geschirr); Schuhanzieher“

Anmerkung:

Marke mit Dackelblick.

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs



Share