Gummi Bierchen für den Papa
Kleiner Einschub. Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 33, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Die Marke schützt folgende Waren:
„Klasse(n) Nizza 30:
Zuckerwaren, Kaugummi, Weingummi und Fruchtgummi durch Zusatz von Bier und/oder Biergeschmack in Form von Pilstulpen, Bierflaschen, -humpen, -krügen und -gläsern, vorgenannte Waren auch geschäumt“
Anmerkung:
Gummibärchen für die Kinder, Gummi Bierchen für den Papa