Gummi Bierchen für den Papa

Kleiner Einschub. Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 33, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Gummi Bierchen
Az. 3020120366848
Die Marke schützt folgende Waren:

„Klasse(n) Nizza 30:
Zuckerwaren, Kaugummi, Weingummi und Fruchtgummi durch Zusatz von Bier und/oder Biergeschmack in Form von Pilstulpen, Bierflaschen, -humpen, -krügen und -gläsern, vorgenannte Waren auch geschäumt“

Anmerkung:

Gummibärchen für die Kinder, Gummi Bierchen für den Papa

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