Mitbenennung des Bildelements

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der Nizza-Klasse 41 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Eine klangliche Ähnlichkeit bestehe nicht, weil der Betrachter der Marken das Bildelement mitbennnen – beispielsweise: weißes „M“ auf rotem Grund oder weißes „M“ in einem…

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KLUTH vs. Knut

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).

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Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel, Sportbekleidung“ und die Waren „Bekleidungsstücke“ sind entfernt ähnlich, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der ANGEL/Angel J. Collection-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10 – ANGEL/Angel J. Collection). Hierzu heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Eine entfernte…

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Helios vs. Genios

Weil sie „sprachlich und schriftbildlich nicht ähnlich“ sind, entschied der 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Genios im Bereich der Nizza-Klassen 11, 09 bzw. 11, 07 nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 92/08 – Helios/Genios). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Da das…

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VELTINS-ARENA

Das VELTINS-ARENA-Logo ist von der Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG als Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de geschützt worden. Laut DPMAregister läuft jedoch noch ein Widerspruchsverfahren. Wer kann über den Stand des Widerspruchsverfahrens berichten?

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Zur Ähnlichkeit von „Dienstleistungen von Chemikern“ und „chemischen Erzeugnissen“

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind Dienstleistungen weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch den durch sie geschaffenen Waren ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.01.2011, Az. 24 W (pat) 25/10 – EnviCat/ENVITEC). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich auszugsweise wie folgt: Bei der Beurteilung einer möglichen markenrechtlichen Ähnlichkeit zwischen Waren…

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TEESAR vs. TESSARA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEESAR und TESSARA im Bereich der Klassen 24, 25 bzw. 08, 13, 18, 20, 21, 22, 25, 37 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.06.2011, Az. 27 W (pat) 510/10 – TEESAR/TESSARA) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Unterschiede zwischen beiden Marken reduzieren…

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VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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Zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke durch Umsatzzahlen

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Toasties/Toastars-Entscheidung sind Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres geeignet, eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke zu belegen. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Die in der eidesstattlichen Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung der Widersprechenden vom 8. September 2010 (…) genannten Umsatzzahlen sind…

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Toasties vs. Toastars

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Toasties und Toastars im Bereich der Klasse 30 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars)

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Warenähnlichkeit zwischen „Wäscheweichspülmitteln“ und „Körperpflegemitteln“

Wäscheweichspülmittel weisen Berührungspunkte zu Körperpflegemitteln mit der Folge auf, das zwischen den Waren „Shampoos, soaps, cosmetics“ und „Wasch- und Bleichmittel, Spül- und Aufhellungsmittel für Wäsche, Wäscheweichspülmittel“ der Nizza Klasse 03 (noch) Warenähnlichkeit besteht (BPatG, Beschl. v. 22.03.2011, Az. 24 W (pat) 47/10 – SOFTLAN/SOFTLINE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: a) Die gemäß…

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