Der Durchschnittsdeutsche spricht kein griechisch

Maßgeblich für viele Betrachtungsweisen im Markenrecht ist „der Durchschnittsverbraucher“, also oft der „Durchschnittsdeutsche“. Wie dieser „aussieht“ wird vom entscheidenden Senat des Bundespatentgericht (BPatG) beurteilt. In der DECATHLON/MEGATHLON-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 6/10 – DECATHLON/MEGATHLON) beschäftigt sich der Senat u.a. mit den griechisch Kenntnissen des Durchschnittsdeutschen. Diesbezüglich heißt es wie folgt: Von…

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Beurteilung der Branchennähe

Die Frage, ob im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG die Branchennähe vollständig ausgeschlossen – und deshalb von absoluter Branchenunähnlichkeit auszugehen – sei, sei, so der Bundesgerichtshof (BGH) in der BCC-Entscheidung

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Sekundäre Darlegungslast im Google-AdWords-Streitverfahren

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Impuls-Entscheidung (BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 46/08 – Impuls) trifft den Beklagten, der bei Google eine seitens des Klägers behauptete markenverletzende AdWord-Werbung geschaltet hat (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 13.01.2011, Az. I ZR 125/07 – Bananabay II), im Streitfall eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, dass er…

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Marken(nicht)verletzende Google-AdWord-Werbung

Die Verwendung der (fremden) Marke eines Dritten im Rahmen der Schaltung einer (eigenen) Google-AdWord-Werbung verletzt (nur) dann die Markenrechte dieses Dritten, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit…

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Mitbenennung des Bildelements

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der Nizza-Klasse 41 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v.02.03.2011, Az. 26 W (pat) 504/10 – M/M). Eine klangliche Ähnlichkeit bestehe nicht, weil der Betrachter der Marken das Bildelement mitbennnen – beispielsweise: weißes „M“ auf rotem Grund oder weißes „M“ in einem…

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KLUTH vs. Knut

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).

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Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel, Sportbekleidung“ und die Waren „Bekleidungsstücke“ sind entfernt ähnlich, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der ANGEL/Angel J. Collection-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10 – ANGEL/Angel J. Collection). Hierzu heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Eine entfernte…

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Helios vs. Genios

Weil sie „sprachlich und schriftbildlich nicht ähnlich“ sind, entschied der 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Genios im Bereich der Nizza-Klassen 11, 09 bzw. 11, 07 nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 92/08 – Helios/Genios). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Da das…

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Zur Ähnlichkeit von „Dienstleistungen von Chemikern“ und „chemischen Erzeugnissen“

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind Dienstleistungen weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch den durch sie geschaffenen Waren ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.01.2011, Az. 24 W (pat) 25/10 – EnviCat/ENVITEC). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich auszugsweise wie folgt: Bei der Beurteilung einer möglichen markenrechtlichen Ähnlichkeit zwischen Waren…

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TEESAR vs. TESSARA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEESAR und TESSARA im Bereich der Klassen 24, 25 bzw. 08, 13, 18, 20, 21, 22, 25, 37 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.06.2011, Az. 27 W (pat) 510/10 – TEESAR/TESSARA) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Unterschiede zwischen beiden Marken reduzieren…

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VIKING vs. VIKING SECURITY

Weil sie „sprachlich identisch“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarken und im Bereich der Nizza-Klasse 25 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 11.04.2011, Az. 27 W (pat) 538/10 – VIKING/VIKING SECURITY). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Klanglich hält der Senat die Marken jedoch für verwechselbar. Die jüngere Marke…

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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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