TRAVELTAINMENT vs. In-Travel-Entertainment

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken TRAVELTAINMENT und In-Travel-Entertainment im Bereich einiger in Klassen 9, 38, 39 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 61/06 – TRAVELTAINMENT/In-Travel-Entertainment)

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aromair vs. aromell

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und aromell betreffend Waren der Klasse 3 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.11.2009, Az. 24 W (pat) 73/08 – aromair/aromell).

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medi.eu vs. med1BOX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken medi.eu und med1BOX im Bereich einiger in Klassen 5, 9 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.07.2009, Az. 26 W (pat) 13/09 – medi.eu/med1BOX)

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Maxl Bräu vs. max Pilsener

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Maxl Bräu und betreffend Waren der Klasse 32 verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 26 W (pat) 93/09 – Maxl Bräu/max Pilsener).

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Inforce vs. IFORCE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Inforce und IFORCE im Bereich einiger in Klassen 9 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 30 W (pat) 69/08 – Inforce/IFORCE)

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Caffeo vs. Caffesso

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Caffeo und Caffesso im Bereich einiger in Klasse 11 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 45/08 – Caffeo/Caffesso)

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EASTSIDE BERLIN vs. East Side Gallery

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und East Side Gallery betreffend Waren der Klassen 16, 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 29 W (pat) 18/09 – EASTSIDE BERLIN vs. East Side Gallery).

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SUN-PLANET vs. planet sun

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SUN-PLANET und planet sun im Bereich einiger in Klasse 44 genannter Dienstleistungen, nämlich „Betrieb von Sonnenstudios und Solarien“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 15.10.2009, Az. 30 W (pat) 57/08 – SUN-PLANET/planet sun)

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medi I feel better vs. medipro

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und insbesondere betreffend Dienstleistungen der gemeinsamen Klassen 38, 42 und 44 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.07.2009, Az. 30 W (pat) 79/07 – medi I feel better/medipro).

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SEVENTY vs. SEVENTY 77 SEVEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der Klassen 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 92/09 – SEVENTY/SEVENTY 77 SEVEN).

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MALTESERS vs. Maltinos

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken MALTESERS und Maltinos im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Schokolade“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 25 W (pat) 98/09 – MALTESERS/Maltinos)

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nasty vs. Nasty-Beatz

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken nasty und Nasty-Beatz im Bereich einiger in Klasse 41 genannter Dienstleistungen, insbesondere „Unterhaltung“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 27 W (pat) 151/09 – nasty/Nasty-Beatz)

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